Der Besuch einer Kindertagesstätte ist für die Kinder und auch für die Eltern häufig eine ganz neue Erfahrung und bildet die Grundlage für die weitere Entwicklung des Kindes.

Zur Beschulung von Kindern mit Beeinträchtigungen sind oftmals nicht nur sonderpädagogische Maßnahmen, sondern auch sogenannte begleitende Hilfen notwendig, wie beispielsweise
- Unterstützung bei der Alltagsbewältigung
- Hilfen bei der Arbeitsorganisation
- pflegerische Tätigkeiten
Diese sogenannten begleitenden Hilfen können durch eine Schulbegleitung übernommen werden.
Unsere Aufgabe
Schulbegleiter unterstützen Kinder mit Körperbehinderungen und / oder geistigen Behinderungen, sowie psychischen bzw. seelischen Störungen, die an einer allgemeinen Schule oder einer Förderschule unterrichtet werden.Schulbegleitungen arbeiten nicht im pädagogischen Kernbereich und vermitteln keine schulischen Lerninhalte.
Der Tätigkeitsbereich der Schulbegleitung umfasst unter Anderem:
- Organisatorische Aufgaben und Strukturierung des Schulalltages
- Förderung der Mobilität und der Selbständigkeit
- Unterstützung des sozialen Lernens und Verminderung/Vermeidung von Fremd- und Eigengefährdung
- Unterstützung zur Erarbeitung von Lerninhalten durch praktische Hilfen und Nutzung von technischen Hilfsmitteln
- Sicherstellung der Teilhabe an besonderen Schulveranstaltungen, z.B. Ausflüge
Die Rechte Ihres Kindes
Der Anspruch auf Schulbegleitung ergibt sich aus dem Sozialgesetzbuch. Schulbegleitung ist eine Form der Eingliederungshilfe und kann hierüber beantragt werden.
Diese Form der Eingliederungshilfe gilt für Kinder mit einer körperlichen und / oder einer sogenannten „geistigen“ Behinderung.
Dadurch werden Kinder mit beispielweise einer Autismus-Spektrum-Störung, einer deutlichen ADHS-Symptomatik oder anderen seelischen Erkrankungen unterstützt.

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